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VwGH 14. 11. 2013, 2013/21/0070 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2014/570ZfV 2014, 371 Heft 3 v. 3.7.2014

FPG: § 6 Abs 2 (Örtliche Zuständigkeit im Inland; hat der Fremde keinen Wohnsitz im Bundesgebiet, richtet sich die Zuständigkeit nach seinem Aufenthalt zum Zeitpunkt des ersten behördlichen Einschreitens nach diesem Bundesgesetz; das erste behördliche Einschreiten muss sich auf ein bestimmtes Verfahren beziehen)

VwGH 14. 11. 2013, 2013/21/0070

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