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VwGH 17. 10. 2013, 2013/21/0041 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2014/569ZfV 2014, 371 Heft 3 v. 3.7.2014

FPG: § 83 Abs 4 (Sofern die Anhaltung noch andauert, hat der UVS jedenfalls festzustellen, ob zum Zeitpunkt seiner Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen; im Übrigen hat er im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte zu entscheiden)

VwGH 17. 10. 2013, 2013/21/0041

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