FPG: 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Gefährdungsmaßstab; EWR-Bürger; Freizügigkeitsrichtlinie; Recht auf Daueraufenthalt; Vorliegen "schwerwiegender Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit")
VwGH 10. 10. 2013, 2013/18/0040
Die belBeh erachtete im vorliegenden Fall den Gefährdungsmaßstab nach den ersten beiden Sätzen des § 86 Abs 1 FPG (in der damals geltenden Fassung vor dem FrÄG 2011) für maßgeblich. Danach ist die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes (ua) gegen gemeinschaftsrechtlich aufenthaltsberechtigte EWR-Bürger zulässig, wenn aufgrund ihres persönlichen Verhaltens die öff Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist, wobei das persönliche Verhalten eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen muss, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Für Ausweisungen von EWR-Bürgern, die bereits das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, normierte § 86 Abs 2 FPG (in der genannten Fassung), dass deren Erlassung nur "unter den Voraussetzungen des § 56" zulässig sei. Bei dieser durch das FrÄG 2009 eingefügten Bestimmung handelt es sich nach den Gesetzesmat (RV 330 BlgNR 24. GP 33) lediglich um eine Klarstellung im Hinblick auf die bestehende Praxis; sie diene weiters der Umsetzung von Art 28 Abs 2 der FreizügigkeitsRL.