Tir FischereiG 2002: § 5 (Eigenrevierfeststellung, Parteistellung im Eigenrevierfeststellungsverfahren setzt Fischereirecht voraus)
VwGH 26. 6. 2013, 2011/03/0216,
Die Parteistellung im Eigenrevierbildungsverfahren nach dem Nö FischereiG setzt ein Fischereirecht im fraglichen Bereich voraus (VwGH 27. 1. 2010, 2009/03/0182 = ZfVB 2011/981); ein Fischereirecht im vorliegend fraglichen Bereich [der Eigenrevierbildung nach dem Tir FischereiG 2002] haben die bf Parteien nicht geltend gemacht. Abweisung.