Tir FischereiG 2002: § 5 (Festlegung von Eigenrevieren auf Antrag des Fischereiberechtigten; keine ausdrück-
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liche Regelung der Parteistellung; keine Parteistellung der in einem Zuweisungsverfahren nach § 8 Abs 1 antragstellenden Parteien im Eigenrevierfestlegungsverfahren)