FPG: § 2 Abs 1 Z 15 (Haftungserklärung; Erfordernis einer Haftung für eine umfassende Krankenversicherung)
§ 47 Abs 3 (Familienzusammenführung; Erfordernis einer Haftungserklärung; nicht erfüllt durch eine Verpflichtungserklärung nach dem Fremdenpolizeigesetz oder durch eine nicht die Gültigkeitsdauer des angestrebten Aufenthaltstitels abdeckende Haftungserklärung)