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VfGH 27. 6. 2013, B 823/2012 (Verwaltungsstrafrecht)

VfGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2014/442ZfV 2014, 291 Heft 2 v. 5.5.2014

VStG: § 1 Abs 2 (Verwaltungsübertretungen, Strafe; nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, das zur Zeit der Fällung des Straferkenntnisses erster Instanz geltende Recht ist günstiger; Günstigkeitsprinzip; keine Anwendung in Strafverfahren betreffend Straftatbestand, hinsichtlich dessen Ausnahme im Falle eines Bescheides besteht, bei nachträglicher Erlassung dieses Bescheids)

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