GewO: § 74 Abs 2 (gewerbliche Betriebsanlagen, Genehmigungspflicht, Schutzgüter)
§ 81 Abs 3 (vereinfachte Variante des Genehmigungsverfahrens betreffend eine Betriebsanlagenänderung, keine Parteistellung der Nachbarn, Parteistellung allerdings hinsichtlich der Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren)