ASVG: § 342 Abs 2 idF BGBl I 2010/61 (Vergütung der Tätigkeit von Vertragsärztinnen; nach Einzelleistungen oder nach Pauschalmodellen; Zusammenfassung der Vereinbarungen über die Vergütung in den Honorarordnungen für Einzelordinationen und für Gruppenpraxen; weiter Gestaltungsspielraum der Vertragsparteien)
Tarif für allgemeine Vertragsfachärzte (Anlage B): TP 90 (ausführliche diagnostisch-therapeutische Aussprache zwischen Arzt und Patient; € 11,88)