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VfGH 14. 3. 2013, B 518/12 (Rundfunkrecht)

VfGHRundfunkrechtZfV 2014/185ZfV 2014, 139 Heft 1 v. 11.3.2014

ORF-G: § 32 Abs 1 (Stellung der programmgestaltenden Mitarbeiter; Unabhängigkeit; Beachtung der Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit aller programmgestaltenden Mitarbeiter sowie der Freiheit der journalistischen Berufsausübung bei Wahrnehmung der Aufgaben; Berichterstattung über Attentäter von Oslo; Empfehlung einer vorsichtigen Formulierung durch leitenden Mitarbeiter)

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