StVO: § 91 Abs 1 (Bäume und Einfriedungen neben der Straße; Entfernungsauftrag; vorbeugende Maßnahme; Voraussetzungen; Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit; nur bei tatsächlichem und konkretem Vorhandensein oder unmittelbarer Drohung; Bäume, unmittelbare Bedrohung oder konkrete Gefährdung, Nachweis, keiner)
VwGH 27. 4. 2012, 2008/02/0322, 0323