StVO: § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Verbot des Lenkens eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Medikamenteneinnahme; unterlassene Einholung eines medizinischen Gutachtens; keine Konkretisierung des Medikamentes; Tatbildverwirklichung auch durch Zusammenwirken von Alkohol und anderen Ursachen der Fahruntüchtigkeit)
VwGH 27. 4. 2011, 2009/02/0373