AlVG: § 39 Abs 1 (Übergangsgeld bis zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine Alterspension)
§ 39 Abs 7 (Übergangsgeld; Übergangsregelung; Auslegung; Erhöhung des Mindestalters für das Übergangsgeld für Frauen in Abhängigkeit davon, wann das Alter von 56,5 Jahren erreicht wird)