ASVG: § 31 Abs 5 Z 16 (Verordnungsermächtigung zur Erlassung von Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr; Obergrenze für die Entrichtung von Rezeptgebühren)
§ 136 Abs 6 (Befreiung von der Rezeptgebühr bei Erreichen der Obergrenze für die Entrichtung von Rezeptgebühren)