AlVG: § 12 Abs 1 (Arbeitslosigkeit; Voraussetzungen; Beendigung der anwartschaftsbegründenden (hier unselbstständigen) Erwerbstätigkeit; kein Erfordernis der Beendigung sämtlicher weiteren Erwerbstätigkeiten)
§ 12 Abs 6 (Arbeitslosigkeit; selbstständige Erwerbstätigkeit unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze)