ASVG: § 12 Abs 1 (Arbeitslosigkeit; Voraussetzungen; Beendigung der anwartschaftsbegründenden Erwerbstätigkeit; kein Erfordernis der Beendigung sämtlicher weiteren Erwerbstätigkeiten)
§ 12 Abs 3 lit h (Arbeitslosigkeit; nicht vorliegend bei unmittelbarer geringfügiger Beschäftigung beim selben Dienstgeber; keine Anwendung auf unselbstständige Erwerbstätigkeit)