ASVG: § 67 Abs 10 (Haftung des Vertreters juristischer Personen für Beitragsschulden; Aufgabenverteilung unter mehreren Geschäftsführern; aktive Überwachungspflicht hinsichtlich der von den anderen Geschäftsführern unmittelbar betreuten Aufgabengebiete nur, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln)
VwGH 23. 5. 2012, 2010/08/0193