PflanzenschutzmittelG idF BGBl I 2007/55: § 2 Abs 10 (Inverkehrbringen; Begriff; hier: auch das Lagern von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung abgelaufen ist, zum Zweck der Entsorgung stellt ein Inverkehrbringen dar, welches eine aufrechte Zulassung voraussetzt)
§ 34 Abs 1 Z 1 lit a (Subsidiaritätsklausel; Strafhöhe bis € 29.070)