BEinstG idF BGBl I 2008/67: § 2 Abs 1 (begünstigte Behinderte; Grad der Behinderung von mindestens 50 %; hier: Erschöpfungsdepression; unklar, unter welchen Richtsatz die Gesundheitsschädigung zu subsumieren ist)
BEinstG idF BGBl I 2008/67: § 2 Abs 1 (begünstigte Behinderte; Grad der Behinderung von mindestens 50 %; hier: Erschöpfungsdepression; unklar, unter welchen Richtsatz die Gesundheitsschädigung zu subsumieren ist)