Stmk BauG: § 21 Abs 1 Z 3 (bewilligungsfreie Vorhaben; kleinere Zubauten im Bauland, soweit sie mit Anlagen nach Z 2 hinsichtlich Größe und Auswirkungen auf die Nachbarn vergleichbar)
§ 21 Abs 2 Z 1 (bewilligungsfreie Bauvorhaben; Umbau einer baulichen Anlage oder Wohnung, der keine Änderung der äußeren Gestaltung bewirkt)