Sbg BaudelegierungsV für den Bezirk St. Johann im Pongau: § 1 Abs 1 (Übertragung von Aufgaben der örtlichen Baupolizei in taxativ aufgezählten Gemeinden auf die Bezirkshauptmannschaft; Betriebsanlage gemäß § 74 Abs 2 GewO, die einer gewerbebehördlichen Bewilligung bedarf; Personalwohnhaus, das durch unterirdischen Gang mit Hotel verbunden, auf demselben Grundstück errichtet)