Stmk BauG: § 20 Z 3 (anzeigepflichtige Vorhaben; Errichtung oder Änderung von Werbe- und Ankündigungseinrichtungen wie Tafeln, Schaukästen, sonstige Vorrichtungen und Gegenstände, an denen Werbungen und Ankündigungen angebracht werde können, Bezeichnungen, Beschriftungen, Hinweise udgl; auch Maßnahmen erfasst, die nicht als bauliche Anlagen zu qualifizieren; Folien, die auf Innenseite des Glases von Oberlichten angebracht werden)