AVG: § 67b Z 2 (belangte Behörde ist Partei des Verfahrens vor dem UVS über eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Begründung einer Parteistellung durch Gesetz vermittelt nicht ohne Weiteres die Beschwerdelegitimation vor dem VwGH)
B-VG: Art 131 Abs 1 Z 1 (Bescheidbeschwerde; wer durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet; Organpartei)