AVG: § 17 Abs 1 (Akteneinsicht; auch nach Abschluss des Verfahrens, fehlende Rechtsbeziehung zum Gegenstand des Verfahrens)
§ 17 Abs 3 (ebenso, Ausnahmen)
VwGG: § 39 Abs 2 Z 6 (Absehen von Verhandlung)
AVG: § 17 Abs 1 (Akteneinsicht; auch nach Abschluss des Verfahrens, fehlende Rechtsbeziehung zum Gegenstand des Verfahrens)
§ 17 Abs 3 (ebenso, Ausnahmen)
VwGG: § 39 Abs 2 Z 6 (Absehen von Verhandlung)