FPG: § 113 Abs 1 (Ersatz der Dolmetschkosten; offensichtliche Uneinbringlichkeit bei arbeits- und einkommenslosem Asylwerber; Mittelosigkeit nur im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen)
VwGH 15. 12. 2011, 2011/18/0264
1. Die Beschwerde macht geltend, die belBeh hätte gem § 113 Abs 6 FPG die Bestimmung des § 79 AVG sinngemäß anwenden müssen, weshalb dem Bf als arbeits- und einkommenlosen Asylwerber wegen offensichtlicher Uneinbringlichkeit kein Kostenersatz vorzuschreiben gewesen sei.