AVG: § 8 (Parteien, Beteiligte; rechtliche Betroffenheit, Unmaßgeblichkeit der Zustellung eines Bescheides, wenn Parteistellung objektiv nicht begründet ist)
§ 64 Abs 1 (Berufung, aufschiebende Wirkung auch der Berufung einer Amtspartei wie des Finanzamtes als Berufungswerber gegen die Aufhebung einer Beschlagnahme nach dem GlücksspielG)