VStG: § 51 Abs 6 (Berufung; Verbot der reformatio in peius; nur für aufgrund einer vom Beschuldigten oder aufgrund einer zu seinen Gunsten erhobenen Berufung; Strafverfügung; Einspruch durch Amtspartei; Straferkenntnis; Berufung gegen Strafhöhe durch Amtspartei)
AVG: § 66 Abs 4 (Berufung; Entscheidung; Entscheidungsgegenstand)