VStG: § 5 Abs 1 (Schuld; Arbeitnehmerschutzvorschrift; Verletzung; kein wirksames Kontrollsystem; erhöhte Absturzgefahr; stichprobenartige Kontrollen)
VwGH 23. 3. 2012, 2010/02/0297
Die F-GmbH, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Bf ist, hat zwar ein Kontrollsystem eingerichtet, das allerdings im Beschwerdefall nicht wirksam gewesen ist, weil der mit der Überprüfung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzverschriften beauftragte Bauleiter lediglich stichprobenartig in der Früh des Tattages die Einhaltung der einschlägigen Schutzvorschriften kontrollierte. Es stellt kein Überspannen der Anforderungen an das einzurichtende Kontrollsystem dar, wenn insb bei Arbeiten, bei denen eine erhöhte Absturzgefahr von AN besteht, eine stichprobenartige Kontrolle als nicht ausreichend beurteilt wird. Abweisung.