VwGG: § 30 Abs 3 (aufschiebende Wirkung; im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat die Behörde den Vollzug des angefochtenen Bescheides aufzuschieben und die hiezu erforderlichen Verfügungen zu treffen)
VwGH 22. 3. 2012, 2012/07/0028
VwGG: § 30 Abs 3 (aufschiebende Wirkung; im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat die Behörde den Vollzug des angefochtenen Bescheides aufzuschieben und die hiezu erforderlichen Verfügungen zu treffen)
VwGH 22. 3. 2012, 2012/07/0028