StVO: § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Verbot des Lenkens in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Grenzwert der Alkoholisierung; Anflutungsphase)
VwGH 23. 3. 2012, 2011/02/0234
Der Bf ist mit seiner Rechtfertigung, seine Alkoholisierung sei im Lenkzeitpunkt aufgrund der noch nicht vollständigen Resorption des Alkohols knapp unter dem für die Anwendung des § 5 Abs 1 StVO relevanten Wert gelegen, ist mit der stRsp des VwGH zur "Anflutungsphase" zu entgegnen, wonach die - nachträgliche - Feststellung des Atemluftalkoholgehaltes (bzw Blutalkoholgehaltes) auch dann zur Anwendung der Bestimmung des § 5 Abs 1 StVO zu führen hat, wenn sich der Lenker im Lenkzeitpunkt (noch) in der "Anflutungsphase" befunden hat (VwGH 16. 12. 2011, 2011/02/0344). Abweisung.