StVO: § 89a Abs 5 (Entfernung von Hindernissen; Aufforderung zur Übernahme; Zustellung an juristische Person; Empfänger juristische Person oder zur Empfangnahme bereiter befugter Vertreter; Überschreitung der Wochenfrist für Zustellung macht Kostenvorschreibung nicht unzulässig)
§ 89a Abs 7 (Entfernung von Hindernissen; Kostenvorschreibung)