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VwGH 23. 3. 2012, 2011/02/0084 (Straßenpolizei)

VwGHStraßenpolizeiZfV 2012/1358ZfV 2012, 875 Heft 5 v. 14.11.2012

StVO: § 89a Abs 5 (Entfernung von Hindernissen; Aufforderung zur Übernahme; Zustellung an juristische Person; Empfänger juristische Person oder zur Empfangnahme bereiter befugter Vertreter; Überschreitung der Wochenfrist für Zustellung macht Kostenvorschreibung nicht unzulässig)

§ 89a Abs 7 (Entfernung von Hindernissen; Kostenvorschreibung)

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