StVO: § 45 Abs 2 (Ausnahmen in Einzelfällen; Kurzparkzone; Bewilligung; Versagung; kein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers; zumutbare Alternativen durch Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Benützung von Parkgaragen)
VwGH 23. 3. 2012, 2009/02/0266