StVO: § 5 Abs 9 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Vorführung zum Arzt; Vermutung eines durch Suchtgift beeinträchtigten Zustandes; Verdacht des Lenkens in diesem Zustand; keine Berufung auf nachträgliche Konsumation)
VwGH 24. 2. 2012, 2008/02/0360