Wr BauO: § 60 Abs 1 lit c (bewilligungspflichtige Bauvorhaben; nicht jede Veränderung des Aussehens eines Gebäudes bewirkt Bewilligungspflicht; Gerätekästen auf Balkon und Terrasse, Veränderung des Aussehens des Gebäudes begründet noch nicht die Bewilligungspflicht)