Krnt BauO: § 23 Abs 3 lit a, h und i (subjektive Rechte der Nachbarn; widmungsgemäße Verwendung des Grundstücks, Gesundheitsschutz, Immissionsschutz; Vorhaben auf verschieden gewidmeten Grundstücken)
VwGH 31. 1. 2012, 2009/05/0114
Zu Lichtimmissionen und zum subj Recht auf Einhaltung der Widmung bei einheitlichem Bauvorhaben auf verschieden gewidmeten Grundstücken (das Bauvorhaben soll auch auf Flächen im Industriegebiet verwirklicht werden; iSd im Zweifel heranzuziehenden Grundsatzes der Baufreiheit, VwGH 20. 6. 1995, 94/05/0172, kann jedenfalls bei einem Fall wie hier, wo keine der beiden Widmungen in nur untergeordnetem Ausmaß auf den Baugrundstücken insgesamt gegeben ist, mangels gesetzlicher Regelung bei einem einheitlichen Bauvorhaben dann, wenn dem Nachbarn Immissionsschutz gewährt ist, nicht darüber hinausgehend davon ausgegangen werden, dass die das Bauvorhaben jedenfalls erlaubende Widmung nicht ausgenützt werden dürfte; die Bf legt nicht dar, dass das Bauvorhaben typenmäßig mit der Widmung Industriegebiet nicht vereinbar wäre, Derartiges ist auch nicht ersichtlich. Das Beschwerdevorbringen zur Widmungskonformität ist somit insgesamt nicht zielführend). Abweisung.