Allgemeines PensionsG: § 4 Abs 3 idF BGBl I 2006/130 (Alterspension; Anspruch; Schwerarbeitspension; Voraussetzungen; Abs 4 und Abs 3 bilden eine untrennbare Einheit; kein Verstoß gegen das Determinierungsgebot des Art 18 B-VG)
Allgemeines PensionsG: § 4 Abs 3 idF BGBl I 2006/130 (Alterspension; Anspruch; Schwerarbeitspension; Voraussetzungen; Abs 4 und Abs 3 bilden eine untrennbare Einheit; kein Verstoß gegen das Determinierungsgebot des Art 18 B-VG)