ORF-G: § 28 Abs 6 (Publikumsrat, Wahl von sechs Mitgliedern durch die Rundfunkteilnehmer)
§ 28 Abs 7 (ebenso, passiv Wahlberechtigte)
§ 28 Abs 8 (ebenso, Information über passiv Wahlberechtigte, Bekanntmachung im ABl zur Wiener Zeitung)
ORF-G: § 28 Abs 6 (Publikumsrat, Wahl von sechs Mitgliedern durch die Rundfunkteilnehmer)
§ 28 Abs 7 (ebenso, passiv Wahlberechtigte)
§ 28 Abs 8 (ebenso, Information über passiv Wahlberechtigte, Bekanntmachung im ABl zur Wiener Zeitung)