StVO: § 96 Abs 6 (besondere Rechte und Pflichten der Behörde; Überwachungsanordnung; "bestimmte Arten der Straßenbenützung"; Art der Benützung muss von vornherein feststehen; keine Prognoseentscheidung über möglichen Verlauf aufgrund bisheriger Erfahrungen)
VwGH 16. 9. 2011, 2010/02/0087