StVO: § 24 Abs 1 lit a (Halte- und Parkverbot; Behauptung einer Ausnahme für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst; mangelhafte Prüfung der infrage kommenden Ausnahmen)
§ 26a Abs 4 Z 2 (Fahrzeuge im öffentlichen Dienst; Lenker von Fahrzeugen sonstiger Post-, Paket-, Telekommunikations- oder Fernmeldedienstanbieter)