ASVG: § 4 Abs 2 (Begriff Dienstnehmer; Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Tänzerinnen; Bindung hinsichtlich Arbeitsort und Arbeitszeit; wirtschaftliche und organisatorische Verknüpfung der Tätigkeiten der Tänzerinnen mit dem Barbetrieb; Bezahlung eines Fixums pro Tag und einer leistungsbezogenen Entlohnung)
VwGH 7. 9. 2011, 2011/08/0206, 0207