Sbg SozialhilfeG 1975: § 47 Abs 1 (Kostenersatzanspruch Dritter gegen den Sozialhilfeträger im Fall so dringender Hilfegewährung, dass der Sozialhilfeträger nicht vorher benachrichtigt werden konnte)
Sbg SozialhilfeG 1975: § 47 Abs 1 (Kostenersatzanspruch Dritter gegen den Sozialhilfeträger im Fall so dringender Hilfegewährung, dass der Sozialhilfeträger nicht vorher benachrichtigt werden konnte)