AVG: § 45 Abs 2 (Parteiengehör; Verletzung, Beweisaufnahme durch Sachverständige, Möglichkeit zur Akteneinsicht nicht ausreichend)
§ 46 (Beweise; Einholung von Stellungnahmen vom Vertrauensanwalt im Ausland, als Ermittlungsmöglichkeit im Asylverfahren zweckdienlich; Beweismittel eigener Art)