AVG: § 63 Abs 5 (Berufung, zweiwöchige Frist, Voraussetzung der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides)
§ 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
ZustG: § 4 idF vor BGBl I 2004/10 (Abgabestelle, Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf, Wohnung oder sonstige Unterkunft, Betriebsstätte, Sitz, Geschäftsraum, Kanzlei oder Arbeitsplatz des Empfängers, Ort einer Amtshandlung; Wohnung, tatsächliches Wohnen nicht behördliche Meldung ausschlaggebend)