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VwGH 21. 4. 2011, 2011/01/0124, 0125 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/251ZfV 2012, 180 Heft 1 v. 9.3.2012

AVG: § 63 Abs 5 (Berufung, zweiwöchige Frist, Voraussetzung der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides)

§ 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)

ZustG: § 4 idF vor BGBl I 2004/10 (Abgabestelle, Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf, Wohnung oder sonstige Unterkunft, Betriebsstätte, Sitz, Geschäftsraum, Kanzlei oder Arbeitsplatz des Empfängers, Ort einer Amtshandlung; Wohnung, tatsächliches Wohnen nicht behördliche Meldung ausschlaggebend)

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