AVG: § 68 Abs 1 (entschiedene Sache, Zurückweisung eines neuerlichen Antrags; Rechtskraft, Unwiederholbarkeit; ne bis in idem, neuerliche Behandlung einer Berufung im zweiten Rechtsgang trotz bereits vorliegender rechtskräftig entschiedener Sache nach dem Erstverfahren; Unzuständigkeit der Berufungsbehörde)
VwGH 21. 4. 2011, 2011/01/0103