AVG: § 60 (Bescheidbegründung, klare übersichtliche Zusammenfassung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage, Verwendung der deutschen Sprache, Unbeachtlichkeit englischsprachiger Textteile aus Länderberichten)
B-VG: Art 8 (Amtssprache, deutsche Sprache, behördliche Erledigung; fremdsprachige Textteile, kein Bescheidbestandteil)