VwGG: § 46 (Antrag auf Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Beschwerdefrist; Verschulden des Rechtsanwaltes)
VwGH 21. 7. 2011, 2007/18/0862, 0863
Im vorliegenden Fall ist - dem Vorbringen im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand folgend - offensichtlich (auch) dem Vertreter der Bf selbst der zur Fristversäumung führende Fehler unterlaufen, findet sich nach den Ausführungen im Schriftsatz doch zum einen der mit 9. 10. 2007 (irrtümlich) angenommene, jedoch unrichtige Beginn der Beschwerdefrist "in sämtlichen Aktenvermerken und der in dieser Angelegenheit geführten Korrespondenz", und ist zum anderen der Beginn und das Ende der Beschwerdefrist "nach Schreiben des Aktenvermerkes über die erfolgte Konferenz" mit der Bf im Kalender eingetragen worden.