UVP-G 2000: § 23b (Hochleistungsstrecken, UVP-Pflicht)
§ 24 Abs 1 (ebenso; BMVIT, UVP und teilkonzentriertes Verfahren)
§ 40 Abs 1 (Umweltsenat, Zuständigkeit; Berufungsbehörde in Angelegenheiten des ersten und zweiten Abschnitts; keine Zuständigkeit im Verfahren über Hochleistungsstrecken; unionsrechtskonforme Auslegung durch den VwGH, Verdrängung des § 40 Abs 1 im Hinblick auf das Gebot zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Beachtung der Auffassung des VwGH durch die Behörde im fortgesetzten Verfahren offenkundige Rechtsverletzung, Auslegung des Unionsrechts durch den VfGH, Annahme eines in die Verfassungssphäre reichenden Vollzugsfehlers ungeachtet der Bindungwirkung des VwGH-Erkenntnisses)