VereinsG: § 12 Abs 1 (Vereinsgründung; Untersagung; Gesetzwidrigkeit nach Zweck, Namen oder Organisation; mangelnder ideeler Zweck; Vermögensverwaltung)
VfGH 9. 12. 2010, B 50/10
Eine Gesetzwidrigkeit nach § 12 Abs 1 VereinsG sieht die belBeh im Umstand, dass sich die Haupttätigkeit des Vereins in der Erhaltung und Verwaltung der von Herrn Dipl.-Ing Werner Hochegger erworbenen bzw in seinem Eigentum stehenden Vermögenswerte erschöpft und diese einen nicht ideellen Vereinszweck darstellt.