Oö WasserversorgungsG: § 1 Abs 1 (Anschlusszwang; Voraussetzungen)
§ 3 (Ausnahme vom Anschlusszwang auf Antrag; Voraussetzungen)
§ 5 (Feststellungsbescheid der Gemeinde im Zweifelsfall, ob und inwieweit gesetzliche Voraussetzungen für die Verpflichtung und Verbote nach diesem Landesgesetz, insb gem §§ 1 und 2 Abs 1 und 3 gegeben sind)