B-VG: Art 20 Abs 2 Z 3 idF BGBl I 2008/2 (Weisungsfreistellung von Verwaltungsorganen, Voraussetzungen; Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag, deren Bescheide nicht der Aufhebung oder Abänderung im Verwaltungsweg unterliegen; Erschließbarkeit des letztgenannten Merkmals; auch Wahlbehörden können als Kollegialbehörden iSd Z 3 eingerichtet werden)
Art 20 Abs 2 Z 7 (Weisungsfreistellung, Organe zur Durchführung und Leitung von Wahlen)